Praktische
Infos
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Teilnahme
Kategorien der
TeilnehmerInnen der LWB-Vollversammlung
Delegierte - gemäss der
LWB-Verfassung von den Mitgliedskirchen nominiert. Die Delegierten
haben sowohl Rede- als auch Stimmrecht.
VertreterInnen -
VertreterInnen assoziierter Mitgliedskirchen gemäss der Verfassung
des LWB. VertreterInnen haben Rede-, aber kein Stimmrecht und
dürfen kein gewähltes Amt im LWB ausüben.
BeobachterInnen -
VertreterInnen anerkannter Gemeinden und Kirchenräte des LWB
gemäss der Verfassung des LWB. Sie haben weder Rede- noch
Stimmrecht.
Offizielle BesucherInnen -
vom LWB eingeladene Gäste, die bei der Vollversammlung gewisse
Aufgaben erfüllen und ökumenische VertreterInnen weltweiter
Kirchengemeinschaften, zu denen der LWB enge Beziehungen unterhält.
Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht.
Ex officio-TeilnehmerInnen
- Mitglieder des Rates (mit Stimmberechtigung und als BeraterInnen),
die ihre Kirche nicht als Delegierte vertreten. Sie haben Rede-,
aber kein Stimmrecht.
BeraterInnen -
VertreterInnen der Nationalen Komitees des LWB, der
Partnerorganisationen, eingeladene ExpertInnen und BeraterInnen. Sie
haben Rede-, aber kein Stimmrecht.
Gäste - Personen, die der
LWB eingeladen hat, zeitweise oder ständig an der Vollversammlung
teilzunehmen. Diese Personen sind normalerweise ehemalige
Präsidenten, Generalsekretäre des LWB, ökumenische
VertreterInnen, VertreterInnen anderer Glaubensgemeinschaften,
Gäste der gastgebenden Kirche/n, Regierungsbeamte eines Gastlandes
oder Angestellte internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten
Nationen). Normalerweise haben sie weder Rede- noch Stimmrecht,
ausser wenn sie darum gebeten werden, der Vollversammlung ein
Grusswort zu überbringen usw.
LWB-MitarbeiterInnen -
LWB-Stabsmitglieder in der Hauptgeschäftsstelle oder in
Aussenstellen, die für spezifische Aufgaben benötigt werden. In
einigen Fällen wird Rede-, aber kein Stimmrecht gewährt.
Kooptierter Stab -
Personen ausserhalb der Kategorie bezahlter MitarbeiterInnen, die
eingeladen werden, um spezifische Aufgaben bei der Vollversammlung
zu erfüllen. In einigen Fällen wird das Rederecht, aber kein
Stimmrecht gewährt.
Lokales
Personal -
Personen, die von der/den Gastkirche/n eingeladen wurden, gewisse
Aufgaben bei der Vollversammlung zu übernehmen. In einigen Fällen
wird Rederecht, aber kein Stimmrecht gewährt
DolmetscherInnen und
ÜbersetzerInnen - vom LWB eingeladene Personen, die auf der
Vollversammlung die Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten
übernehmen. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.
Stewards - vom LWB
eingeladene Personen, die von ihren Mitgliedskirchen als Stewards
für die Vollversammlung nominiert wurden. Sie haben weder Rede-
noch Stimmrecht.
Zusätzlich zu den bisher
genannten Gruppen von TeilnehmerInnen kann, auf Entscheidung des
Präsidenten des Weltbundes, auch den folgenden Kategorien die
Teilnahme an Plenarsitzungen und Dorfgruppen der Vollversammlung
gewährt werden.
BesucherInnen - Personen,
die ständig oder nur zeitweise an der Vollversammlung teilnehmen.
Normalerweise handelt es sich bei diesen Personen um individuelle
Mitglieder einer Mitgliedskirche, deren Bestätigung vorzuweisen
ist. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.
Akkreditierte
JournalistInnen und Fernseh-/HörfunkreporterInnen - von den
Mitgliedskirchen eingeladene MedienvertreterInnen und VertreterInnen
der säkularen Presse, die über die Vollversammlung berichten
sollen. Sie werden über das Büro für Kommunikationsdienste
akkreditiert und haben weder Rede- noch Stimmrecht.
Begleitpersonen -
EhepartnerInnen, Kinder usw. von in anderen Kategorien
akkreditierten Personen. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.
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