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Teilnahme  

Kategorien der TeilnehmerInnen der LWB-Vollversammlung

Delegierte - gemäss der LWB-Verfassung von den Mitgliedskirchen nominiert. Die Delegierten haben sowohl Rede- als auch Stimmrecht.

VertreterInnen - VertreterInnen assoziierter Mitgliedskirchen gemäss der Verfassung des LWB. VertreterInnen haben Rede-, aber kein Stimmrecht und dürfen kein gewähltes Amt im LWB ausüben.

BeobachterInnen - VertreterInnen anerkannter Gemeinden und Kirchenräte des LWB gemäss der Verfassung des LWB. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.

Offizielle BesucherInnen - vom LWB eingeladene Gäste, die bei der Vollversammlung gewisse Aufgaben erfüllen und ökumenische VertreterInnen weltweiter Kirchengemeinschaften, zu denen der LWB enge Beziehungen unterhält. Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht.

Ex officio-TeilnehmerInnen - Mitglieder des Rates (mit Stimmberechtigung und als BeraterInnen), die ihre Kirche nicht als Delegierte vertreten. Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht.

BeraterInnen - VertreterInnen der Nationalen Komitees des LWB, der Partnerorganisationen, eingeladene ExpertInnen und BeraterInnen. Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht.

Gäste - Personen, die der LWB eingeladen hat, zeitweise oder ständig an der Vollversammlung teilzunehmen. Diese Personen sind normalerweise ehemalige Präsidenten, Generalsekretäre des LWB, ökumenische VertreterInnen, VertreterInnen anderer Glaubensgemeinschaften, Gäste der gastgebenden Kirche/n, Regierungsbeamte eines Gastlandes oder Angestellte internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen). Normalerweise haben sie weder Rede- noch Stimmrecht, ausser wenn sie darum gebeten werden, der Vollversammlung ein Grusswort zu überbringen usw.

LWB-MitarbeiterInnen - LWB-Stabsmitglieder in der Hauptgeschäftsstelle oder in Aussenstellen, die für spezifische Aufgaben benötigt werden. In einigen Fällen wird Rede-, aber kein Stimmrecht gewährt.

Kooptierter Stab - Personen ausserhalb der Kategorie bezahlter MitarbeiterInnen, die eingeladen werden, um spezifische Aufgaben bei der Vollversammlung zu erfüllen. In einigen Fällen wird das Rederecht, aber kein Stimmrecht gewährt.

Lokales Personal - Personen, die von der/den Gastkirche/n eingeladen wurden, gewisse Aufgaben bei der Vollversammlung zu übernehmen. In einigen Fällen wird Rederecht, aber kein Stimmrecht gewährt

DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen - vom LWB eingeladene Personen, die auf der Vollversammlung die Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten übernehmen. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.

Stewards - vom LWB eingeladene Personen, die von ihren Mitgliedskirchen als Stewards für die Vollversammlung nominiert wurden. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.

Zusätzlich zu den bisher genannten Gruppen von TeilnehmerInnen kann, auf Entscheidung des Präsidenten des Weltbundes, auch den folgenden Kategorien die Teilnahme an Plenarsitzungen und Dorfgruppen der Vollversammlung gewährt werden.

BesucherInnen - Personen, die ständig oder nur zeitweise an der Vollversammlung teilnehmen. Normalerweise handelt es sich bei diesen Personen um individuelle Mitglieder einer Mitgliedskirche, deren Bestätigung vorzuweisen ist. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.

Akkreditierte JournalistInnen und Fernseh-/HörfunkreporterInnen - von den Mitgliedskirchen eingeladene MedienvertreterInnen und VertreterInnen der säkularen Presse, die über die Vollversammlung berichten sollen. Sie werden über das Büro für Kommunikationsdienste akkreditiert und haben weder Rede- noch Stimmrecht.

Begleitpersonen - EhepartnerInnen, Kinder usw. von in anderen Kategorien akkreditierten Personen. Sie haben weder Rede- noch Stimmrecht.

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